Wir sorgen für mehr Sicherheit – Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung — MPBetreibV) § 6 Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
Quellangabe: § 6 Abs. 1 und 2 MPBetrV in der Fassung vom 01.01.2017.
Unsere beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit ist für Sie gerne unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar.
Kontakt: medizinprodukte@augenarzt-banyai.de